Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vertragsgegenstand

Der/die Teilnehmer/in wird gemäß Lehrplan/Ausbildungsplan unterrichtet. Nach Abschluss erhält der/die Teilnehmer/in eine Teilnahmebescheinigung. Bei Lehrgängen mit Leistungsbewertungen erhält der/die Teilnehmer/in nach erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat (Qualifiziertes Zeugnis).

II. Zahlungsverpflichtung

Die Zahlungsbedingungen und die Höhe der Gebühren richten sich nach dem abgeschlossenen Vertrag.

III. Hausordnung

Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, die jeweilige Hausordnung zu beachten und einzuhalten. Ein Verstoß gegen die Hausordnung kann zur Kündigung des Vertrages führen.

IV. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt rechtswirksam am 1. Lehrgangstag durch die Lehrgangseröffnungserklärung des Trägers und die Anwesenheit des Teilnehmers/der Teilnehmerin (bzw. die entschuldigte Abwesenheit) zustande. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Parteien kosten- und schadensfrei zurücktreten.

V. Rücktritt

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann vor Beginn des Seminars kostenfrei zurücktreten.

VI. Kündigungsrecht Teilnehmende/r

  1. Bei Nichtförderung durch den für den Teilnehmer/die Teilnehmerin zuständigen Kostenträger kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
  2. Der Seminarteilnehmer/die Seminarteilnehmerin ist berechtigt, bei einer Maßnahme mit einer Dauer von mehr als drei Monaten mit einer Frist von sechs Wochen erstmals zum Ende der ersten drei Monate nach Seminarbeginn, sodann jeweils zum Ende der nächsten 3 Monate ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die Seminargebühren sind bis zum Ablauf der Kündigungsfrist gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu begleichen. Eventuell darüber hinaus gezahlte Gebühren werden erstattet.
  3. Das gesetzlich eingeräumte Recht der außerordentlichen Kündigung (z. B. Arbeitsaufnahme) wird hiervon nicht berührt. Die Zahlungsverpflichtung besteht bis zum Zugang der Kündigungserklärung. Eventuell überzahlte Beträge werden erstattet. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.

VII. Kündigungsrecht Bildungsträger

Der Bildungsträger ist zur sofortigen fristlosen Kündigung bei tätlichem Angriff gegen Teilnehmende/Mitarbeiter/innen, bei vorsätzlicher Zerstörung oder Beschädigung der Einrichtungsgegenstände, der Ausbildungsobjekte usw. und bei Diebstahl berechtigt.

Der Bildungsträger ist nach erfolgter Abmahnung berechtigt, zu jeder Zeit zu kündigen, jedoch nur aus wichtigem Grund. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:

  1. wiederholter Zahlungsverzug bzw. Zahlungsrückstand von zwei Raten
  2. unberechtigtes Kopieren, Löschen oder Aufspielen von Software-Produkten oder Daten sowie dem unberechtigten Entfernen von Datenträgern oder die nicht themenbezogene Nutzung der EDV, insbesondere des Internet
  3. die wiederholte Störung des Unterrichts oder der Verstoß gegen die Hausordnung
  4. wiederholtes Antreffen in alkoholisiertem oder berauschtem Zustand
  5. jede Art von Angriff gegen Glaube, Herkunft, Geschlecht oder sexueller Orientierung
  6. häufige Verspätungen oder unentschuldigte Abwesenheit des Teilnehmers/der Teilnehmerin
  7. wenn zu erwarten steht, dass das Ausbildungsziel aufgrund von Fehlzeiten (mehr als 1/3 der bisherigen Stunden bzw., bei Umschulungen 10% der Gesamtausbildungszeit) oder durch das Ergebnis der Leistungsbewertungen nicht mehr erreicht werden kann
  8. mangelnde Mitwirkung in der Erreichung des Seminarzieles, insbesondere in den Bemühungen zur Aufnahme einer Beschäftigung.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Seminargebühr ist im Falle der außerordentlichen Kündigung durch den Bildungsträger bis zu dem auf den Zugang der Kündigungserklärung folgenden Monatsende zu zahlen. Eventuell überzahlte Beträge werden nach Abzug eventueller Schadensersatzansprüche erstattet. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Lernmittelkosten besteht nach Aushändigung der Lernmittel in keinem Fall.

VIII. Versicherung

Während der Teilnahme am Seminar erfolgt die Unfallversicherung über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Hamburg.

IX. Haftungsbeschränkung

  1. Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
  2. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Gerichtsstand ist Bremen.

STB-Form Rev. 3.4 Stand: 10.12.2014